Vulnerable Gruppen schützen - Opferschutz in Sachsen verbessern!

 

 

Als LAG Queeres Netzwerk Sachsen begrüßen wir es sehr, dass mit den Erhebungen “Lebenslagen von lsbtiq* Personen in Sachsen”, “Diskriminierung erlebt?!” und “Viktimisierungsstudie Sachsen (VisSa) - Studie zur Betroffenheit von Frauen durch sexualisierte Gewalt, häusliche/partnerschaftliche Gewalt und Stalking” inzwischen eine sehr aussagekräftige Datenlage die (Gewalt-)Erfahrungen von vulnerablen Gruppen in Sachsen beleuchtet.

 

Die Studien weisen nicht nur darauf hin, wie groß die Probleme mit Diskriminierung und Gewalt für lsbtinq* Personen sind - sie zeigen auch auf, dass die Anzeigebereitschaft bei Gewalterfahrungen im öffentlichen Raum oder im Privaten sehr gering ist und Polizei, Opferschutzbeauftragte und Justiz noch nicht ausreichend als Anlaufstellen angesehen werden.

 

Gleichzeitig begegnen den psychosozialen Berater*innen der szene-nahen Vereine in  Sachsen beinahe täglich lsbtinq* Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Menschen, die psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind oder waren.

 

Hier entsteht eine Lücke in der Unterstützung von Gewalt Betroffener, die wir schließen wollen.

Seit letztem Jahr werden wir punktuell von der sächsischen Polizei angefragt, Auszubildende zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu schulen. Aufgrund der Erfahrungen, die wir bei diesen Fortbildungen gemacht haben und auf Grundlage der Studien fordern wir von der Sächsischen Regierung:

  • Eine auf lsbtinq* Personen fokussierte Erhebung von Gewalterfahrungen im Sinne der Istanbul-Konvention.
  • Die Qualifizierung des sächsischen Hilfesystems gegen Häusliche Gewalt zu den Bedarfen von lsbtinq* Personen als Opfergruppen.
  • Die Integration verbindlicher Lehreinheiten in das Aus- und Fortbildungscurriculum von Polizei und Justiz, bspw. zu spezifischen Aspekten der Lebenssituation von lsbtinq* Personen, Kompetenzen im Umgang mit sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt, (Mehrfach-) Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen sowie Anzeigeverhalten, sensiblen Umgang bei Anzeigenaufnahme und Ermittlungen, Durchsuchungsmaßnahmen oder Identitätsfeststellung, Erfassung von Delikten der Hasskriminalität insbesondere gegen lsbtinq* Personen im KPMD-PMK, Maßnahmen zur Erhöhung der Anzeigebereitschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

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