Gemeinsam mit der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V., dem Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. und der LAG Sexualisierte Gewalt - Prävention und Intervention in Sachsen e.V. fordern wir ein wirksames Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz im Freistaat Sachsen und zusätzliche landeseigene Anstrengungen. Hintergrund ist das 2024 von der Bundesregierung beschlossene Gewalthilfegesetz, dass jeder Frau ab 2032 einen individuellen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Platz im Frauenhaus und Beratung bietet. Nicht-binäre Personen sind in diesem Schutzanspruch nicht inkludiert. Gleichzeitig ist unklar, ob auch transgeschlechtliche oder intergeschlechtliche Frauen mitgemeint sind. Damit steht das Gesetz im Widerspruch zur Istanbul-Konvention, die queere Menschen als vulnerable Personengruppen explizit erwähnt.
