Lebenslagen von LSBTIQ* personen in sachsen

trans- und intergeschlechtliche Menschen

Unsere Gesellschaft ist bis heute durch die Annahme geprägt, es existierten nur Männer und Frauen und diese seien klar voneinander zu unterscheiden. Aufgrund dieser Norm sind alle anderen Geschlechtlichkeiten kaum sichtbar und strukturell diskriminiert. Trans- und intergeschlechtliche Personen erleben nahezu in allen gesellschaftlichen Bereichen überdurchschnittliche Benachteiligungen und Menschenrechtsverletzungen. Pädagogische Fachkräfte, Beratungsstellen, das Bildungssystem und weitere Felder sind meist nicht für ihre Bedarfe sensibilisiert. Im Gesundheitssystem werden teils uneinheitliche und veraltete Behandlungsstandards angewandt.

 

Transgeschlechtliche Personen sehen sich bei der Angleichung von Namen und Personenstand auf Grundlage des geltenden Transsexuellengesetzes (TSG) mit einem langwierigen und kostspieligen Prozess der Pathologisierung und Fremdbestimmung konfrontiert. Noch immer ist die Vorlage mehrerer psychologischer Gutachten erforderlich, die eine sogenannte Geschlechtsidentitätsstörung nachweisen. Nicht-binäre Menschen können auf Grundlage des TSG keine Anpassungen vornehmen lassen. Zahlreiche Länder wie etwa Schweden, Malta, Dänemark, Norwegen, Belgien, Luxemburg, Irland und Argentinien beweisen, dass es weitaus fortschrittlicher ohne Begutachtungszwang geht.

 

Seit 2019 können intergeschlechtliche Personen auf Grundlage des „Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ nach einer medizinischen Bescheinigung ihren Namen und Personenstand anpassen lassen. Dabei können die Geschlechtseinträge „weiblich“, „männlich“ „divers“ oder ein offener Personenstand gewählt werden. Diese Regelung findet bisher keinen Niederschlag in anderen gesetzlichen Regelungen, weder im Familien- oder Sozialrecht, noch im internationalen Reiserecht oder in Bezug auf die Regelungen zur Wehrpflicht. Hier ist nur von Männern und Frauen die Rede, was für viele intergeschlechtliche Personen zu massiven Rechtsunsicherheiten führt.

 

Nach wie vor werden an Kindern, die bei der Geburt anhand der körperlichen Merkmale nicht eindeutig einem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, jährlich zahlreiche kosmetische, medizinisch nicht notwendige Operationen durchgeführt – auch in Sachsen. Diese haben nicht selten chronische gesundheitliche Probleme und massive Traumatisierungen zur Folge.

gesundheit

Lsbtiq* Personen sind in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Gesunderhaltung deutlich benachteiligt. Sie erleben aufgrund vielfältiger Diskriminierungserfahrungen mehr psychische, physische, soziale und strukturelle Belastungen bzw. Benachteiligungen und sind einem höheren Risiko ausgesetzt, psychisch oder physisch zu erkranken. Depressionen, Ängste, Suizidgedanken und -versuche sowie Substanzmissbrauch treten häufiger auf als in der Mehrheitsbevölkerung.

 

Häufig sind lsbtiq* Personen im Gesundheitswesen aufgrund von Unwissen und Vorbehalten des medizinischen Personals häufig Zugangsbarrieren konfrontiert. Vielen werden Maßnahmen zur Vorsorge, Versorgung oder Nachsorge verweigert oder sie können diese nur unzureichend oder in minderer Qualität erhalten. Respektlosigkeiten, unangebrachte Neugier oder Äußerungen, etwa aufgrund der Unstimmigkeit zwischen Aussehen und Namenseinträgen, sind leider keine Seltenheit. Die Angebotsdichte von für sexuelle und geschlechtlichen Vielfalt sensibilisierten oder qualifiziertem medizinischen Personal ist in Sachsen nach wie vor gering, insbesondere auch außerhalb der großen Städte. Viele lsbtiq* Personen brechen deshalb Behandlungen oder Präventionsmaßnahmen ab oder nehmen sie gar nicht erst in Anspruch.

Alter und Pflege

Werden lsbtiq* Personen teilweise oder voll pflegebedürftig, treten sie in ein Versorgungssystem ein, dass derzeit nicht auf die spezifischen Bedarfe dieser Personengruppen eingestellt ist. So nannten 2018 in einer nicht repräsentativen Befragung lediglich 2,5% von 120 ambulanten und (teil-) stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sexuelle Orientierung und Geschlecht explizit als schützenswerte Aspekte der Identität ihrer Klient*innen auf ihren Webseiten oder in ihren Leitbildern. Nur 0,8% nahmen Bezug auf die geschlechtliche Identität. Der Stellenwert der Sexualität im Alter wird in Bezug auf die psychosoziale Gesundheit eines Menschen meist außer Acht gelassen oder tabuisiert.

 

Nicht selten erleben lsbtiq* Personen entsprechend Unkenntnis bzw. Unverständnis gegenüber ihren Biografien und / oder einen unsensiblen Umgang seitens pflegender Fachkräfte in Sachsen. Damit verbunden ist häufig auch die Angst vor einem unfreiwilligen Outing und vor weiteren Diskriminierungsformen durch andere Patient*innen in ambulanten oder stationären Einrichtungen.

Ehe, Familie und Lebensgemeinschaften

Neben der weißen, heterosexuellen Kleinfamilie existieren Patchwork-Familien, alleinerziehende Eltern, binationale Partner*innenschaften, Familien mit Migrationsgeschichte, gleichgeschlechtliche und trans*- und inter-Eltern, muslimische, jüdische und christliche Groß- und Kleinfamilien. Diese gelebte familiäre Vielfalt ist in Sachsen jedoch nicht gleichwertig sichtbar und repräsentiert.

 

Seit der Einführung der „Ehe für alle“ 2017 sind Regenbogenfamilien mit homosexuellen Eltern endlich auch offiziell Teil der Gesellschaft. Allen verheirateten Paaren ist es nun erlaubt, Kinder zu adoptieren. Doch nach wie vor sind von lsbtiq* Personen gegründete Familien durch ungleiche Behandlung benachteiligt. So haben beispielsweise lesbische Paare und Single-Frauen keinen gleichberechtigten Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten, beispielsweise der Insemination. Wird ein Kind in eine lesbische Ehe geboren, so ist zudem nur die gebärende Mutter automatisch als solche anerkannt. Die Partnerin muss den zeitintensiven Prozess der Stiefkindadoption auf sich nehmen. In heterosexuellen Ehen hingegen ist der Ehemann automatisch rechtlicher Vater des Kindes, unabhängig von der biologischen Elternschaft.

 

Gebärende trans* Männer und zeugende trans* Frauen können nach geltender Rechtslage nur mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht in die Geburtsurkunden eingetragen werden, mit dem sie sich nicht identifizieren – auch dann, wenn die Namens- und Personenstandsänderung erfolgt ist.

 

Seit 2019 können Personen mit einer sogenannten Variante der Geschlechtsentwicklung neben “männlich” und “weiblich” den Geschlechtseintrag „divers“ oder einen offenen Geschlechtseintrag für sich beanspruchen. Die entsprechenden Änderungen sind bisher nicht in das Abstammungsrecht eingeflossen, so dass dort weiter nur von Müttern und Vätern die Rede ist. Intergeschlechtliche Menschen sind in Bezug auf Elternschaft mit erheblichen Rechtsunsicherheiten konfrontiert.

 

Kinder von lsbtiq* Eltern sind oft in ihrem Recht auf Absicherung eingeschränkt. Hinzu kommen Vorurteile, denen sie sich im gesellschaftlichen und medialen Diskurs ausgesetzt sehen. Die Annahme, Kinder aus Regenbogenfamilien würden traumatisiert, später selbst homosexuell oder entwickelten sich nicht genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Familien, ist weit verbreitet, wissenschaftlich aber längst widerlegt. Zudem gilt weithin die Überzeugung, Kinder hätten maximal zwei Eltern. In Regenbogen- und Patchworkfamilien können und wollen aber teils mehrere Personen rechtlich und sozial Verantwortung übernehmen, unabhängig von der biologischen Elternschaft.

KInder und Jugendliche

Diskriminierungen und Mobbing gehören für viele queere Kinder und Jugendliche zum Alltag. Eine nicht-akzeptierende Haltung durch Familie, Freundeskreis, Klassenmitglieder oder Lehrer*innen erschwert den Aufbau eines positiven Selbstbildes und erhöht nachweislich die Gefahr von Substanzmittelgebrauch und Suizidversuchen. In Schulen, Kindergärten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden die Lebensrealitäten von lsbtiq* Kindern und Jugendlichen meist nicht thematisiert. Es fehlt an positiven Vorbildern im Unterricht und in den Medien. Die Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist derzeit über den sächsischen Rahmenlehrplan nicht verpflichtend vorgeschrieben. Für viele lsbtiq* Kinder und Jugendliche sind Leistungseinbußen, Fehltage, Schulwechsel oder gar der Schulabbruch die Folge.

 

Insbesondere trans* bzw. nicht-binäre Kinder und Jugendliche stehen in der Schule vor massiven strukturellen Herausforderungen, wenn etwa Anwesenheitslisten und Zeugnisse nicht auf den richtigen Namen bzw. das richtige Geschlecht ausgestellt werden, wenn Toiletten, Umkleiden und Unterkünfte auf Klassenfahrten nicht barrierefrei nutzbar sind oder wenn die geschlechterbinären Vorgaben im Schulsport die Teilnahme erheblich erschweren.

 

Trans* oder inter* Kinder (letztere beispielsweise mit offenem Geschlechtseintrag) im Vorschul- bzw. Kindergartenalter gehören in Sachsen ebenfalls zur Realität. Einrichtungen der frühkindlichen Bildung sind für diese Themen bisher unzureichend sensibilisiert, da es an flächendeckenden Weiterbildungsangeboten in Sachsen fehlt.

 

Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen haben meist unzureichendes Wissen zu den Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und begegnen Kindern und Jugendlichen immer wieder mit bagatellisierenden oder pathologisierenden Äußerungen.

Flucht und Asyl

In rund 70 Ländern sind Homo-, Bi- und Trans*feindlichkeit in Gesetzen und sozialen Strukturen verankert. Für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen können beispielsweise mehrjährige Haftstrafen oder gar die Todesstrafe verhängt werden. Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität ist laut Genfer Flüchtlingskonvention ein anerkannter Fluchtgrund. Voraussetzung ist, dass Homosexualität bzw. Transidentität strafrechtlich verfolgt wird oder andere Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Geflüchtete LSBTTIQ* führten in den Herkunftsländern oft ein Leben in Angst und Unsichtbarkeit. Viele nehmen weite und gefährliche Fluchtwege in Kauf, auf denen sie meist weitere Gewalterfahrungen machen.

 

In den sächsischen Gemeinschaftsunterkünften kann die Privatsphäre kaum gewahrt werden. Durch die Unterbringung in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftsbädern sowie durch mangelhafte Gewaltschutzkonzepte und fehlende Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen und Sicherheitspersonal kommt es nicht selten zu Zwangsoutings und gewalttätigen Übergriffen. Neben der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität sind lsbtiq* Geflüchtete in Sachsen aufgrund ihrer Herkunft mit weiteren Ausgrenzungserfahrungen konfrontiert. Diese intersektionalen Diskriminierungen führen zu umfassender Benachteiligung in allen gesellschaftlichen Bereichen. So hat eine geflüchtete trans* Person beispielsweise einen deutlich erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Berufsleben und Arbeitsmarkt

Von einem offenen Umgang mit den Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt am Arbeitsplatz kann gegenwärtig in Sachsen nicht die Rede sein. So erleben laut einer Studie aus dem Jahr 2017 rund 75% der lesbischen und schwulen, 95% der bisexuellen und 83% der trans* Personen bundesweit in mindestens einer Form Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Ca. 30% der Befragten verschweigen deshalb ihre Identität gegenüber den Kolleg*innen und Vorgesetzten. Forschungen zeigen auch, dass dort insbesondere trans* und inter* Personen starker Diskriminierung und großer Unsicherheit ausgesetzt sind. Unsicherheit besteht nicht selten auch auf Seiten der Kolleg*innen und Vorgesetzten*, weil es an Informationen und Erfahrungen fehlt. Die Arbeitslosenquote, insbesondere bei trans* Frauen, ist überdurchschnittlich hoch.

 

Dabei ist bewiesen, dass Diversity-Management-Konzepte Chancengleichheit für alle herstellen können und wirksam Diskriminierungen verhindern. Davon profitieren auch die Unternehmen, insbesondere bei den Anstrengungen gegen den Fachkräftemangel. Und: Teams, deren Mitglieder hinsichtlich des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, in Bezug auf Herkunft, Alter, Fähigkeiten oder Religion breit aufgestellt sind, arbeiten nachweislich kreativer und beflügeln Innovationen, Synergien und Kollaborationen. Dafür ist es nötig, Diversität und Akzeptanz nicht nur im Leitbild zu verankern, sondern täglich zu leben.

Ländlicher Raum

Sachsen ist, vor allem jenseits der großen Städte, mehrheitlich wertkonservativ geprägt, ein heterosexuelles, zweigeschlechtliches Familienbild ist vorherrschend. Mit der repräsentativen Befragung Sachsen-Monitor lässt sich die gesellschaftliche Ablehnung von Homosexualität quantitativ nachweisen. Die Alltagserfahrungen vieler lsbtiq* Personen im ländlichen Raum sind durch Diskriminierungen, Stigmatisierungen und Pathologisierungen geprägt. Queere Netzwerke und Begegnungsmöglichkeiten sind fast ausschließlich in Dresden, Leipzig und Chemnitz zu finden, mit Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland (TIAM) e.V. und der Aidshilfe Westsachsen e.V. gibt es darüber hinaus Angebote in Zwickau, während der CSD Pirna e.V. ebenfalls eine Anlaufstelle zur Verfügung stellt.

 

Massive Defizite zeigen sich in den kleineren Städten und im ländlichen Raum: In den meisten Landkreisen liegt das Engagement bestenfalls bei kleinen Gruppen oder Einzelpersonen, die ansässige Kultur-, Sozial- und Sportlandschaft ist meist nicht für lsbtiq* Lebensweisen sensibilisiert. Flächendeckend fehlen insbesondere trans*-erfahrene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Lsbtiq* bezogene Peer- und Freizeitangebote sind rar bis gar nicht vorhanden. Deshalb nehmen viele lsbtiq* Personen weite Wege in die größeren Städte auf sich. Mobilitätseingeschränkte queere Personen leben im ländlichen Raum häufig isoliert.

Sport

Im Sport ist ein offener und akzeptierender Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Sachsen nach wie vor nicht selbstverständlich, weder im Leistungs- noch im Breitensport. Äußerungen wie „schwuler Pass“, abwertende Witze und offene Diskriminierungen sind verletzend und können dazu führen, die Identität oder sexuelle Orientierung im Sport zu verbergen oder auf die Nutzung von Angeboten zu verzichten. Die schwul-lesbischen Sportvereine in Sachsen in Dresden, Chemnitz und Leipzig bieten im Breitensport hier Alternativen, arbeiten aber ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis und sind auf die Nutzung öffentlicher Sportstätten angewiesen.

 

2019 unterzeichnete der Fußball-Erstligaverein RB Leipzig die Berliner Erklärung und setzt sich damit gegen Homofeindlichkeit und für Vielfalt, Akzeptanz und Respekt im Sport ein. Die Initiative zur Unterzeichnung ging vom ersten schwul-lesbischen Fanclub von RB Leipzig aus.

 

Der Sport ist insgesamt jedoch durch die Unterscheidung von zwei Geschlechtern und eine starke Körperbezogenheit geprägt. Das zeigt sich etwa darin, dass trans* Personen in vielen Sportarten nicht zugeordnet werden bzw. ihre Zuordnung von anderen nicht akzeptiert wird. Inter* und nicht-binäre Menschen können meist nur am Wettkampfsportbetrieb im Breitensport teilnehmen, wenn sie sich als „männlich“ oder „weiblich“ zuordnen. Darüber hinaus stellt die Nutzung von Sanitär- und Umkleideräumen, von Schwimmhallen oder Saunen für viele trans*, inter* und nicht-binäre Personen in Sachsen eine Zugangsbarriere dar, auch in nicht wettbewerbsorientierten Gesundheitssportarten. Bei Sportvereinen, Verbänden und anderen Akteur*innen besteht aktuell zu wenig Wissen über Lebenslagen von lsbtiq* Personen, weshalb Bedürfnisse nicht wahrgenommen werden und vielfach Berührungsängste bestehen.

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