Levi braucht Unterstützung in einem Rechtsstreit gegen den Freistaat Sachsen. Levi kämpft um die korrekte geschlechtliche Berufsbezeichnung in der staatlichen Anerkennungsurkunde. Die seit 2019 geltende Regelung im Personenstandsrecht, dass neben männlich und weiblich auch divers oder das Offenlassen als Möglichkeit bestehen muss, erfährt in nachfolgenden Landesgesetzen und Vorschriften wie im Sächsischen Sozialanerkennungsgesetz keine rechtliche Umsetzung. Eine Bezeichnung als „Staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in“ wurde von der ausführenden Behörde verwehrt.
Levi schloss im Juli 2018 erfolgreich ein Studium der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Hochschule in Dresden ab. Mit Abschluss des Bachelor of Arts und der Prüfung zur staatlichen Anerkennung hatte Levi folglich bei der Landesdirektion Sachsen die Urkunde zur staatlichen Anerkennung im November 2018 beantragt. Paragraf 1 Absatz 5 des Sächsischen Sozialanerkennungsgesetzes besagt, dass die geschlechtliche Bezeichnung in der Anerkennungsurkunde in männlicher oder weiblicher Form ausgestellt werden kann. Eine Variante für weitere Geschlechter ist nicht vorgesehen. Es folgte eine 14-monatige Auseinandersetzung mit der Behörde. Innerhalb des Verfahrens wendete sich die Landesdirektion zweimal an das Sächsische Staatsministerium für Kultus und legte die betreffenden Unterlagen vor. Diese langwierige Auseinandersetzung blieb ohne Erfolg. Am 6. November 2019 erteilte die Landesdirektion Sachsen schließlich einen Widerspruchsbescheid, so dass als letzter Ausweg nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden blieb. Levi nahm im Dezember 2019 Kontakt zu der Kanzlei geRechtsanwältinnen auf und reichte, vertreten durch die Rechtsanwältin Friederike Boll, am 20. Dezember 2019 Klage beim Verwaltungsgericht Dresden ein. Die Klage ist nun in der ersten Instanz gescheitert. Jetzt folgt die nächste Instanz – das Oberverwaltungsgericht. Levis Anwältin rechnet mit guten Erfolgsaussichten auf eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung, auch wenn Levi dafür vor weiteren Gerichten klagen muss.
Seither wird Levi von einer Reihe queerer Aktivist*innen rechtlich und politisch unterstützt. Das Klageverfahren braucht einerseits personelle und zeitliche Kapazitäten und andererseits vor allem auch finanzielle Ressourcen. Für alle Instanzen sind dies Kosten von rund 10.000 Euro. Geld, das Levi allein nicht aufbringen kann. Um den Prozess, dessen Kosten und den Kampf für Levis Rechte erfolgreich bestehen zu können, braucht Levi unser aller Unterstützung – finanziell, rechtlich und politisch.
Denn der Kampf für Levis Rechte ist auch ein Kampf sowohl für sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung als auch für die Anerkennung aller Geschlechtsidentitäten in Sachsen. Levi hat ein Recht auf staatliche Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität! Und wir alle haben ein Recht darauf, dass der Freistaat Sachsen die Umsetzung des dritten Geschlechtseintrages endlich diskriminierungsfrei umsetzt!
Wir rechnen mit einem Erfolg und damit mit der Schaffung eines Präzedenzfalles für viele weitere Betroffene. Im Erfolgsfall kommt eine mögliche überzählige Spendensumme queeren Community-Projekten in Sachsen zugute. Die Entscheidung dazu treffen wir gemeinsam (TIAM e.V., Gerede e.V., LAG Queeres Netzwerk Sachsen e.V., LAG Mädchen* und junge Frauen* in Sachsen e.V., Fachstelle TIN* Sachsen und die Queer Pride Dresden).
Wir stellen uns klar an Levis Seite und wünschen viel Kraft bei dem Kampf um Gerechtigkeit! Bitte unterstützt auch ihr Levi!